MwSt. 8.1 % und Rappenrundung: So rechnest du Schweizer Offerten korrekt
Welcher Satz gilt, wie auf 5 Rappen gerundet wird und warum die Rundungsdifferenz auf die Offerte gehört – mit Rechenbeispiel.
4 Min. Lesezeit
Auf Schweizer Offerten stolpern viele über zwei Dinge: den richtigen Mehrwertsteuersatz und die Rundung auf 5 Rappen. Beides ist einfach, wenn man die Reihenfolge kennt.
Welcher MwSt.-Satz gilt für Umzüge?
Umzugsleistungen fallen unter den Normalsatz. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt er 8.1 %. Der reduzierte Satz und der Sondersatz für Beherbergung spielen bei Umzugsfirmen keine Rolle. Wer nicht mehrwertsteuerpflichtig ist – in der Regel unter CHF 100’000 Jahresumsatz –, weist keine MwSt. aus und schreibt das auf die Offerte.
Die richtige Reihenfolge
- Alle Positionen netto zusammenzählen.
- MwSt. 8.1 % auf den Nettobetrag rechnen und auf den Rappen runden.
- Netto plus MwSt. ergibt das Total.
- Das Total auf 5 Rappen runden – und die Differenz als eigene Zeile ausweisen.
Gerundet wird nur das Total, nicht die einzelnen Positionen und nicht die MwSt. Sonst stimmt die Steuer am Ende nicht mehr mit dem Nettobetrag überein.
Rechenbeispiel
| Zeile | Betrag |
|---|---|
| Netto | CHF 1’234.50 |
| MwSt. 8.1 % (99.9945, gerundet) | CHF 99.99 |
| Total vor Rundung | CHF 1’334.49 |
| Rundung auf 0.05 | CHF 0.01 |
| Total | CHF 1’334.50 |
Bei einem Nettobetrag von CHF 3’200.00 geht die Rechnung ohne Rundung auf: MwSt. 259.20, Total 3’459.20. Die Rundungszeile zeigt dann CHF 0.00 – und sie gehört trotzdem auf die Offerte, damit der Kunde sieht, dass sauber gerechnet wurde.
Warum die Rundungszeile wichtig ist
Fehlt sie, ergibt Netto plus MwSt. nicht das Total, und der Kunde oder sein Buchhalter fragt nach. Eine Zeile «Rundung auf 0.05» mit dem Betrag macht die Differenz transparent. Bei Zahlung per Karte oder TWINT ist die Rundung übrigens nicht zwingend – auf der Offerte schadet sie aber nie.
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